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Öffentliche Auslegungen

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Öffentliche Auslegung

hier: Bebauungsplan Nr. 14, 11. vereinfachte Änderung, Sanierungsgebiet Ortskern Neukirchen (Verfahren gem. § 13a BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.03.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Im Zuge der Kanalsanierung der Hochstraße und der Durchführung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortskern Neukirchen ist bei der vermessungstechnischen Aufnahme der innerörtlichen Verkehrsflächen festgestellt worden, dass zum Teil die im Kataster als öffentlich verzeichneten Flächen privat sind oder umgekehrt. Dementsprechend stimmt auch die Festsetzung der öffentlichen Flächen im Bebauungsplan nicht mit der Realität überein. Dies hat eine umfangreiche Grenzvermessung der Verkehrsflächen im Ortskern Neukirchen notwendig gemacht. Dadurch hat die Stadt nun eine rechtssichere Datengrundlage über diese Flächen. Ziel ist es, die tatsächlichen öffentlichen Flächen als Verkehrsflächen zu widmen. Um dieses auf den Weg zu bringen ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 14, Sanierungsgebiet Ortskern Neukirchen, erforderlich. Der Bebauungsplan soll die tatsächlichen öffentlichen Verkehrsflächen festsetzen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   29.03.2016  bis  29.04.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 151, Kindergarten zwischen Niederrheinallee und Flohweg und die gleichzeitige

Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: 97. FP Änderung, Bereich Niederrheinallee / Flohweg

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.03.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Die katholische Kirchengemeinde Vluyn sieht als Ersatzstandort für den St. Hedwig-Kindergarten in der Birkenstraße den Standort Niederrheinallee/Flohweg vor. Dort soll ein dreizügiger Kindergarten mit den dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen entstehen. Da es sich hier zum Teil um eine Außenbereichsfläche handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da sich das Planungsziel nicht mit der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplans deckt. Der Flächennutzungsplan stellt einen Abschnitt von ca. 40 Metern Tiefe an der Niederrheinallee als Wohnbaufläche dar, nördlich daran schließt sich Fläche für die Landwirtschaft an. Für das Vorhaben muss die Darstellung im Flächennutzungsplan in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindergarten, geändert werden.

Der Entwurf dieser Bauleitplanverfahren mit dem Entwurf der Begründungen liegen in der Zeit

vom   29.03.2016  bis  29.04.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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