Öffentliche Auslegungen
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 die öffentliche Auslegung folgender Bauleitplanverfahren beschlossen:
- Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 BauGB für den vorhabenenbezogenen Bebauungsplan VBP 130, Gebiet Drüenstraße/ehem. Obdachlosenwohnheime
Ziel und Zweck der Planung ist die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Brachfläche, auf welcher bis vor wenigen Jahren ein Obdachlosenwohnheim existierte. Mit dieser Planung sollen städtebauliche Missstände behoben werden. - Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 63, 2. Änderung, Gebiet Tersteegen-/Lindenstraße
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulzentrums zu schaffen. - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139, Döpperstraße 108
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht im Außenbereich zu Wohnzwecken. - Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB für den VBP Nr. 140 mit Berichtigung FP 94, Sondergebiet Nahversorgung östl. der Andreas-Bräm-Straße
Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelunternehmens. Durch die geringe Vergrößerung der Verkaufsfläche ist eine Überschreitung der Grenze der Großflächigkeit (über 800 qm) genehmigungspflichtig.
Die Entwürfe zu diesen Bauleitplanverfahren mit den Entwürfen der Begründungen liegen in der Zeit vom
5. März 2013 bis 4. April 2013
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Beteiligungen an Bauleitplanverfahren - Aktuelle Beteiligungen".