Öffentliche Auslegungen
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Erneute öffentliche Auslegung
hier: 107. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich ehem. Friedenskirche (Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die erneute öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die evangelische Kirchengemeinde gibt ihren Standort am Bendschenweg für kirchliche Zwecke auf. Er soll als Fläche für Wohnbebauung nutzen. Hierzu muss das derzeit als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene Grundstück im Flächennutzungplan mit der entsprechenden Darstellung als Wohnfläche ausgewiesen werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 04.02.2019 bis 06.03.2019
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
3. erneute öffentliche Auslegung
hier: 91. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Weimannsfeld - Sondergebiet Zweckbestimmung Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die 3. erneute öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ermöglicht werden, einen kleinen Uferbereich und einen Teil der Wasserfläche zur Entwicklung, Erprobung, Demonstration, Forschung und Schulung von Umwelttechnik zu nutzen.
Zusätzlich wird die im umliegenden Bereich bereits bestehende Nutzung einer Kiesbaggerei bzw. damit zusammenhängende Grün- und Waldflächen nachträglich im Flächennutzungsplan wiedergegeben und somit planungsrechtlich gesichert.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 04.02.2019 bis 06.03.2019
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.