Öffentliche Auslegungen
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung, Gebiet Niederberg südl. Fritz-Baum-Allee
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung einer Leitungstrasse für eine unterirdische Fernwärmeleitung der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH mit einem beidseitigen Schutzstreifen von 1,50m. In dem Bereich hat es bereits vorher eine unterirdische Fernwärmetrasse gegeben, die ursprünglich der RWE Energiedienstleistung GmbH gehörte. Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH hat die Leitung im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen neu verlegt. Die Leitung verläuft nun unmittelbar südlich der Fritz-Baum-Allee. In Reaktion auf den Verlauf der neuen Leitungstrasse sollen auch die durch Baugrenze definierten überbaubaren Grundstücksflächen angepasst werden. Der bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte Leitungsverlauf kann zukünftig entfallen. Die Fläche der Leitungstrasse kann als Stellplatz- und Lagerfläche genutzt werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 13.11.2015 bis 14.12.2015
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
1. Änderung der Innenbereichssatzung Hochkamer
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.09.2015 die öffentliche Auslegung der o. g. Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist eine vereinfachte Änderung der Festsetzungen der Innenbereichssatzung Hochkamer, wonach zukünftig Haupt- sowie Nebenanlagen in der gesamten "Bauzone" errichtet werden dürfen. Um die städtebauliche Ordnung gewährleisten zu können, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich Baukörper (sowohl Haupt- als auch bauliche Nebenanlagen) innerhalb der bereits in der Satzung vorgegebenen „Bauzone“ von 20 Metern befinden müssen. In der Innenbereichssatzung ist der überbaubare Bereich zwischen einem 5 Meter-Abstand von der Straße bis maximal 25 Meter von der Straße entfernt zulässig. Bislang besagt die Festsetzung, dass sich hier die baulichen Hauptanlagen mit einer maximalen Tiefe von 14 Metern befinden dürfen. Diese Festsetzung soll entfallen.
Der Entwurf dieser Satzung mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 13.11.2015 bis 14.12.2015
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.