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Öffentliche Auslegungen

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Öffentliche Auslegung

hier: Bebauungsplan Nr. 59, 10. Änderung,
Gebiet an der Jahnstraße (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für den Neubau einer Zweifach-Turnhalle inkl. Nebenanlagen. Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   04.05.2018  bis  04.06.2018

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

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2. Erneute öffentliche Auslegung

hier: 91. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Weimannsfeld - Sondergebiet Zweckbestimmung Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ermöglicht werden, einen kleinen Uferbereich und einen Teil der Wasserfläche zur Erforschung, Entwicklung, Vertrieb, Verkauf und Wartung von Geräten zu nutzen, die innerhalb von Stauseen Sedimente umlagern.

Zusätzlich wird die im umliegenden Bereich bereits bestehende Nutzung einer Kiesbaggerei bzw. damit zusammenhängende Grün- und Waldflächen nachträglich im Flächennutzungsplan wiedergegeben und somit planungsrechtlich gesichert.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   04.05.2018  bis  04.06.2018

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

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