Öffentliche Auslegungen
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Öffentliche Auslegung
hier: Bebauungsplan Nr. 100, 2. Änderung, Gemeinschaftsprojekt Grafschafter Gewerbepark Genend
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel der Planung ist es, "nicht zentrenrelevante Sortimente" des Einzelhandels im Gewerbegebiet Genend zuzulassen, da damit die Angebotspalette für den Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 definiert wird. Ein weiteres Ziel ist es, einen Bebauungsplan zu erhalten, welcher bedingt durch die erste Änderung und aufgrund eines Flächentauschs mit der Stadt Moers, alle Änderungen in einem Plan beinhaltet.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 05.12.2017 bis 16.01.2018
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung
hier: Innenbereichssatzung Niep, 1. vereinfachte Änderung
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 die öffentliche Auslegung der o. g. Satzung beschlossen.
Ziel der Innenbereichssatzung Niep, 1. Änderung, ist es, die Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich des Raiffeisenmarktes festzulegen. Die Raiffeisen Handelsgesellschaft Niep hat die Absicht, ihren Betrieb räumlich besser zu strukturieren und sowohl Sortimentsangebot als -präsentation stärker an den Kundenwünschen zu orientieren. Dazu soll der Raiffeisen-Markt auf die südlich des Gebäudes befindliche Stellplatzfläche erweitert werden.
In der ursprünglichen Innenbereichssatzung Niep wurde das Gelände der Raiffeisen Handelsgesellschaft Niep nicht einbezogen. Die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstückes schienen ausgenutzt zu sein und es gab Zweifel, ob die Gebäude maßstabsbildend für die Entwicklung Nieps sind. Diese Kriterien stellen sich heute anders als vor Jahren dar.
Zudem wurde festgestellt, dass die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für den Bereich westlich der Krefelder Straße nicht gänzlich identisch sind. Das soll mit der 1. Änderung korrigiert werden.
Der Entwurf dieser Satzung mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 05.12.2017 bis 16.01.2018
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.