Öffentliche Auslegungen
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Öffentliche Auslegungen
Bebauungsplan BP 141, Gebiet Niederberg Wohnen und Gewerbe I
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 22.10.2014 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
In Anlehnung an das Planungsrecht für den ehemaligen Zechenparkplatz, das ein Mischgebiet zulässt, soll auch in östliche Richtung am Bendschenweg ein Mischgebiet entstehen. Hier können Gewerbebetriebe mit einer Wohnnutzung unterkommen.
Für die Südfläche Niederbergs existieren bereits die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 115, Gebiet Niederberg Gewerbe, und Nr. 116, Gebiet Niederberg südlich Fritz-Baum-Allee. In Richtung Osten wurde bislang kein weiteres Planungsrecht geschaffen. Da nun der Kreisverkehr fertig ist und somit die verkehrliche Anbindung vom Bendschenweg in Richtung Norden bereits sichtbar ist, gibt es auch vermehrt Nachfragen nach der östlich des Kreisverkehrs gelegenen Fläche zwischen der Straße Niederberg und dem Anwesen des Labors Berns. Daher soll auch für diese Fläche Planungsrecht geschaffen werden. Hier ist beabsichtigt, die Nutzung des Bebauungsplans Nr. 116 fortzusetzen. Dieser setzt entlang des Bendschenwegs ein Mischgebiet fest. Hier soll ebenfalls ein Mischgebiet entstehen, in dem sich Gewerbe und Wohnen ansiedeln kann.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 07.11.2014 bis 08.12.2014
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bebauungsplan BP 143, Gebiet Infrastruktur Niederberg östlich des Landschaftsbandes
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 22.10.2014 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung: Die Entwicklung und Vermarktung der Westfläche auf Niederberg ist insbesondere im Bereich Wohnen ausgesprochen gut gelaufen. Daher möchten die RAG und die Stadt diese positive Entwicklung fortsetzen und insbesondere der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht werden. Dazu soll nun auch die Entwicklung der Ostfläche angegangen werden. Es ist dafür ebenfalls wieder ein Rückgratbebauungsplan notwendig, in dem die verkehrliche Anbindung, die weitere Erschließung (Regenwasserabfluss etc.) und die Grünflächen geregelt werden sollen. Der Bebauungsplan wird also hauptsächlich Verkehrsflächen und Grünflächen beinhalten.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 07.11.2014 bis 08.12.2014
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bebauungsplan BP 145, Gebiet Niederberg Wohnen III
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 22.10.2014 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die Entwicklung und Vermarktung der Westfläche auf Niederberg ist insbesondere im Bereich Wohnen ausgesprochen gut gelaufen. Daher möchten die RAG und die Stadt diese positive Entwicklung fortsetzen und insbesondere der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht werden. Dazu soll nun auch die Entwicklung der Ostfläche angegangen werden. Daher soll neben dem notwendigen "Rückgratbebauungsplan" für die Erschließungs- und Grünflächen auch mit dem Planverfahren für das erste Wohngebiet der Ostfläche begonnen werden. Dabei soll zunächst das südliche Quartier an der Niederrheinallee angegangen werden, um eine Fortentwicklung der Bebauung an der Niederrheinallee zu erreichen und somit zu einem geschlossenen Stadtbild beizutragen. Hier sollen wieder Einzel- und Doppelhäuser entstehen können.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 07.11.2014 bis 08.12.2014
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.