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Öffentliche Auslegung - Update zum Verfahren

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Aufgrund der Schließung der Rathauses als Maßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus kann eine Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Frau Both unter 02845 391-191 stattfinden.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 140, 1. vereinfachte Änderung, Sondergebiet Nahversorgung östlich der Andreas-Bräm-Straße beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Ziel und Zweck der Planung:

Die Firma ALDI GmbH & Co. KG Rheinberg beabsichtigt den Ausbau der bestehenden ALDI-Süd-Filiale an der Andreas-Bräm-Straße. Dabei ist die Errichtung eines rund 109 m² großen Anbaus innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen. Derzeit weist der Verkaufsraum der ALDI-Süd-Filiale eine Größe von ca. 915 m² auf. Mit der Maßnahme würde sich die Verkaufsfläche auf 1.024 m² vergrößern.

Für das Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt und kein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 09.03.2020 bis 09.04.2020

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aufgrund der Schließung der Rathauses als Maßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus kann eine Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Frau Both unter 02845 391-191 stattfinden.

Die vollständigen Unterlagen können auch auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden: https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitplanung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

Ausschnitt Stadtplan

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