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Öffentliche Auslegung und Frühzeitige Beteiligung der Vorhabenbezogenen Bebauungspläne 127 & 149

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Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: VBP 127, 1. Änderung, Solarpark Mühlenfeld

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 19.11.2014 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer Teilfläche des Solarparks Mühlenfeld für die Anlage einer Aussichtsplattform. Diese soll in Form eines aufgeschütteten Hügels und eines darauf befindlichen Informationspavillons interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, von dort aus auf die Solaranlage blicken und sich über die Solartechnologie informieren zu können.

Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf des Bauleitplanverfahrens, der Entwurf der Begründung und die u. g. Unterlagen liegen in der Zeit

vom   09.12.2014  bis  16.01.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149, Garage südlich des Platzes am Museum

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 19.11.2014 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Umnutzung eines Teils einer öffentlichen Grünfläche zum Bau einer Garage für das angrenzende Wohnhaus. Die Grünfläche befindet sich am Südrand des Platzes am Museum und beherbergt ein Trafohäuschen. Durch die Garage wird die Fläche entsprechend verkleinert. Die Zufahrt erfolgt vom Platz am Museum, wodurch ein öffentlicher Stellplatz wegfällt.

Für das Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit dem Entwurf der Begründung in der Zeit

vom   09.12.2014  bis  16.01.2015

im Rathaus, Hans-Böckler-Str. 26 in Neukirchen-Vluyn, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgehängt.

Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

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