Öffentliche Auslegung und Anhörung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplänen Nr. 146 & Nr. 15c
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Öffentliche Auslegung
hier: Bebauungsplan Nr. 146, Gebiet Möllenbruckshofsiedlung
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 04.03.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, eindeutige planerische Vorgaben zu machen, in welcher Weise an die vorhandenen Wohnhäuser angebaut werden darf. Die möglichen Anbauten sind so dimensioniert, dass die Gärten nach wie vor großzügig sind. Es sollen Anbauten zur Gartenseite und zur Straßenseite möglich sein. Bei breiten Grundstücken ist auch eine bauliche Nutzung zur Seite möglich.
Ein Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Nachfrage einzelner Eigentümer, ihre Häuser im Bereich Kreuzstraße, Ringstraße, Vietenstraße, Jahnstraße zu erweitern. Es ist der Wunsch der Eigentümer, die zum Teil sehr kleinen Häuser durch Anbauten in ihrer Wohnfläche zu vergrößern und heutigen Wohnbedürfnissen anzupassen. Ein weiterer Grund ist, dass im Rahmen der Innenentwicklung bauliche Potenziale gesucht und genutzt werden sollen.
Die Stadt möchte einerseits den Charakter der Siedlung bewahren, andererseits jedoch allen Bewohnern einen höheren Wohnkomfort ermöglichen. Daher soll der Bebauungsplan aufgestellt werden mit dem Ziel, eindeutige planerische Vorgaben zu machen, in welcher Weise angebaut werden darf. Die Möglichkeiten anzubauen werden reglementiert, was gleichzeitig dazu beiträgt, dass die überwiegend großen innerstädtischen Frei- und Gartenflächen erhalten bleiben. Die möglichen Anbauten sind so dimensioniert, dass die Gärten nach wie vor großzügig sind. Es sollen Anbauten zur Gartenseite möglich sein. Zur Straßenseite sind Windfänge zulässig.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 01.04.2015 bis 30.04.2015
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
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Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Bebauungsplan Nr. 15c, 3. Änderung, Gebiet nördlich und südlich der Weserstraße
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 04.03.2015 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.
Am Donnerstag, dem 23.04.2015, um 18:00 Uhr,
wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15c hat den Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben zum Ziel. Notwendig geworden ist dieses Verfahren durch eine vorliegende Bauvoranfrage zur Umnutzung einer bereits bestehenden Spielhalle in ein Bordell, welches am dortigen Standort aufgrund städtebaulicher Gründe nicht gewünscht ist.
Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.