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Öffentliche Auslegung & Anhörung der Öffentlichkeit

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Öffentliche Auslegung
hier: Bebauungsplan Nr. 146, Gebiet Möllenbruckshofsiedlung

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.09.2015 die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, eindeutige planerische Vorgaben zu machen, in welcher Weise an die vorhandenen Wohnhäuser angebaut werden darf. Die möglichen Anbauten sind so dimensioniert, dass die Gärten nach wie vor großzügig sind. Es sollen Anbauten zur Gartenseite und zur Straßenseite möglich sein. Bei breiten Grundstücken ist auch eine bauliche Nutzung zur Seite möglich.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 21.09.2015 bis 05.10.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
1. Änderung der Innenbereichssatzung Hochkamer

Für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Hochkamer soll ein Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Am Donnerstag, dem 24.09.2015, um 18:00 Uhr,

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, die Satzung der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Um die städtebauliche Ordnung gewährleisten zu können, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich Baukörper (sowohl Haupt- als auch bauliche Nebenanlagen) innerhalb der bereits in der Satzung vorgegebenen „Bauzone“ von 20 Metern befinden müssen. In der Innenbereichssatzung ist der überbaubare Bereich zwischen einem 5 Meter-Abstand von der Straße bis maximal 25 Meter von der Straße entfernt zulässig. Bislang besagt die Festsetzung, dass sich hier die baulichen Hauptanlagen mit einer maximalen Tiefe von 14 Metern befinden dürfen.

Diese Festsetzung soll entfallen.

Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

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