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Öffentliche Auslegung

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129, Gebiet der Neuapostolischen  Kirche in Neukirchen mit FP 92, Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 12.02.2014 die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanverfahren beschlossen. Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf der oben genannten Planverfahren liegen mit dem Entwurf der Begründungen in der Zeit

vom 24.03.2014 bis zum 07.04.2014

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf diese öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn hingewiesen.

Während dieser Auslegungszeit haben Sie die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 (2) in Verbindung mit  § 4a (6) Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Hinweis an die Behörden und Träger öffentlicher Belange: Ihre Stellungnahme wird gemäß § 4 (2)  Baugesetzbuch beziehungsweise  § 2 (2) Baugesetzbuch angefordert.

Bitte schicken Sie uns Ihre Stellungnahme zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende Adresse: proplan@neukirchen-vluyn.de

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