Öffentliche Auslegung
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Öffentliche Auslegung
hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 158, Wohn- und Bürogebäude Bahnhofstraße / Ecke Unterdorf (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel der Planung ist die Ermöglichung eines Wohngebäudes. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 10 Eigentumswohnungen und einer im Erdgeschoss integrierten Parkgarage. Da die Wohnungen grundsätzlich auch als Büro (z.B. für freie Berufe) genutzt werden können, sollen insbesondere Wohn- und Büronutzungen als zulässig festgesetzt werden.
Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen jeweils 4 Wohn- oder Büroeinheiten entstehen; im dritten Obergeschoss sind es 2.
Da das Gebäude mit einem Flachdach bzw. flach geneigtem Dach errichtet werden soll, fügt es sich insbesondere hinsichtlich seiner Höhenentwicklung gut in das Umfeld ein. Mit einer geplanten Gesamthöhe von maximal ca. 12,6 m wird es die Höhe des heutigen baulichen Bestandes im Umfeld (z.B. Bahnhofstraße 28: Firsthöhe ca. 13,0m) noch unterschreiten.
Es handelt sich um eine sinnvolle Nachverdichtung in Ortszentrum von Vluyn. Die Ecksituation wird durch das Gebäude betont.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 20.03.2017 bis 20.04.2017
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.