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Öffentliche Auslegung

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Änderung des Bebauungsplanes
hier: BP 9, 14. Änderung, Gebiet Ortskern Vluyn

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 8. September die öffentliche Auslegung des oben genannten Verfahrens beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist es, am und um den Vluyner Platz Spielhallen auszuschließen, da diese mit Blick auf das Image der Stadt in den Stadtkernen städtebaulich unerwünscht sind.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit vom 12. Oktober bis 12. November 2010 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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