Öffentliche Auslegung
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die Stadt möchte zwischen der Fußballvereinsanlage und der zentralen Sportanlage am Schulzentrum eine Pumptrackanlage (Rollsportanlage) bauen. Hierdurch soll das Angebot an sportlichen Aktivitäten um ein attraktives weiteres Outdoor-Element erweitert werden. Im Kern geht die Idee für die Errichtung einer derartigen Anlage von einigen Kindern aus, die vor einiger Zeit bei der Verwaltung einen entsprechenden Bedarf angemeldet hatten.
Um dies aus planungsrechtlicher Sicht möglich zu machen, muss der Bebauungsplan Nr. 113, der im Wesentlichen das Landschaftsband und die Grünzüge auf Niederberg festsetzt, angepasst werden. Es soll lediglich eine Spezifizierung dahingehend erfolgen, dass die Pumptrackanlage als Zweckbestimmung angegeben wird. Somit wird das ursprüngliche Planungsziel der öffentlichen Grünfläche grundsätzlich beibehalten.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 18.07. bis 17.08.2023
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch online eingesehen und heruntergeladen werden:
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.