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Öffentliche Auslegung

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 23. Februar die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Die Firma Trox ist einer der größten Gewerbetreibenden in Neukirchen-Vluyn. Sie beabsichtigt, neue Arbeitsplätze für hochqualifiziertes Personal an diesem Standort neu anzusiedeln. Für die Betriebserweiterung werden entsprechende Parkplatzflächen für den ruhenden Verkehr benötigt. Da sich das Werk innerhalb der letzten Jahrzehnte bereits mehrmals vergrößert hat, stehen südlich der Niederrheinallee, auf dem eigentlichen Werksgelände, keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung. Daher soll eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Niederrheinallee mit einem Parkplatz bebaut werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 133, Parkplatz Trox, aufgestellt. Da der Flächennutzungsplan den betroffenen Bereich als Wohnbaufläche darstellt, wird im Parallelverfahren ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 8. April bis 9. Mai 2011

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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