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Öffentliche Auslegung

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die frühzeitige Beteiligung zu o. g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Die Entwicklung des Neubaugebietes Niederberg zeigt, dass derzeit in Neukirchen-Vluyn eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem und familienfreundlichem Wohnraum in Eigenheimen besteht. Darüber hinaus wird verstärkt auch bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum im Geschossbau nachgefragt. Ferner gibt es einen Bedarf an preisgünstigen, seniorengerechten Wohnangeboten. Um diese Nachfrage auch zukünftig bedienen zu können, ist eine Aktivierung neuer Wohnbauflächen dringend erforderlich. Neue Wohnquartiere sollen dabei insbesondere auf bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen entstehen. Daher wird nun die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche am Neukirchener Ring überplant. Hier soll ein rund 3,57 ha großes Wohngebiet entstehen. Das Baugebiet soll dabei zwei Zufahrten vom Neukirchener Ring aus erhalten. Die Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen. Die Häuser sind über Wohnwege zu erreichen. Die Autos sollen überwiegend in zwei Quartiersgaragen am Neukirchener Ring gebündelt werden. Das Innere der Siedlung kann dadurch weitgehend autofrei gehalten werden. Darüber hinaus sollen weitere Aspekte einer Klimaschutzsiedlung wie Regenwassermanagement, kompakte Baukörper, geringer Verkehrsflächenanteil, Spielstraßen, Nutzung regenerativer Energien, hoher Grünanteil mit Verschattungsbereichen, sozialer Wohnungsbau, Reduzierung des Stellplatzschlüssels in die Planung einfließen.

Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in großzügigem Abstand zum bestehenden landschaftsbildprägenden Vierkanthof. Durch den vorgesehenen Abstand zwischen dem Baugebiet und der Hofanlage wird auf Dauer die Einzellage des Hofes in der niederrheinischen Landschaft am Rand der Donke manifestiert.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 30.01. bis 29.02.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

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