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Öffentliche Auslegung

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Das Feuerwehrgerätehaus des Löschzugs Neukirchen soll in unmittelbarer Nähe des jetzigen Standortes neu gebaut werden. Das aktuelle Planungsrecht lässt dies nicht zu und muss aus diesem Grund geändert werden.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   23.05.2016  bis  23.06.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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