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Öffentliche Auslegung

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Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: FP 75. Änderung, Bereich südlich der Tersteegenstraße in Vluyn

Der Rat der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 17. März die öffentliche Auslegung des oben genannten Verfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist es, ein neues Feuerwehrgerätehaus in Vluyn aufzubauen, da am jetzigen Standort aus Platzgründen weder der erforderliche Ausbau noch die notwendige Aufnahme zentraler gesamtstädtischer Funktionen umgesetzt werden können. Gleichzeitig soll an dem Standort der neue Baubetriebshof realisiert werden, da die jetzigen drei Standorte sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich nicht optimal organisiert werden können. Durch die Zusammenlegung der Einrichtungen von Feuerwehr und Baubetriebshof sollen Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Gebäude- und Funktionsbereichen, Erschließungsflächen und Außenbereiche entstehen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

14. April bis 14. Mai

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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