Öffentliche Auslegung
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 14.06.2017 die erneute öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die katholische Kirchengemeinde Vluyn sieht als Ersatzstandort für den St. Hedwig-Kindergarten in der Birkenstraße den Standort Niederrheinallee/Flohweg vor. Dort soll ein dreizügiger Kindergarten mit den dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen entstehen. Da es sich hier zum Teil um eine Außenbereichsfläche handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da sich das Planungsziel nicht mit der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplans deckt. Der Flächennutzungsplan stellt einen Abschnitt von ca. 40 Metern Tiefe an der Niederrheinallee als Wohnbaufläche dar, nördlich daran schließt sich Fläche für die Landwirtschaft an. Für das Vorhaben muss die Darstellung im Flächennutzungsplan in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindergarten, geändert werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 12.07.2017 bis 11.08.2017
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.