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Öffentliche Auslegung

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Am 05.03.2012 beantragte die Currenta GmbH & Co. OHG die Erteilung einer 1. Teilgenehmigung nach den §§ 8, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Kraftwerks L57 im CHEMPARK Krefeld-Uerdingen. Der Genehmigungsantrag wurde am 08.08.2012 ergänzt. Nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Verfahrens wurde der Currenta GmbH & Co. OHG mit Datum vom 02.07.2013 die 1. Teilgenehmigung erteilt

Der Genehmigungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom

26. Juli 2013  bis  8. August 2013

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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