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Öffentliche Auslegung

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hier: Bebauungsplan Nr. 76 a+b, 2. Änderung – Gewerbegebiet Vluyn-Süd

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 23. Februar die öffentliche Auslegung des oben genannten Verfahrens beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung: Bei längerer Dauer des Leerstandes von Gebäuden besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Nutzungen zu städtebaulichen Missständen führen. Um die Attraktivität des Gebietes zu bewahren und es für eine gewerbliche Nutzung im eigentlichen Sinne vorzuhalten, sollen Vergnügungsstätten und Bordelle zukünftig nicht zulässig sein. Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

18. März bis 18. April 2011

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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