Öffentliche Auslegung
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 dient der Bündelung der bisherigen Änderungen im Geltungsbereich des Plangebiets sowie der grundsätzlichen planungsrechtlichen Neuorientierung des Dorfkerns Neukirchens im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes. So beinhaltet die Überplanung zu einen die neuen Ziele der Ortskernentwicklung und zum anderen das aktuell gültige Planungsrecht.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 19.12.2018 bis 28.01.2019
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.