Öffentliche Auslegung
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hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137, Nahversorgungsbereich E-M-A-Straße
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 15. Februar die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist es, den Nahversorgungsbereich Ernst-Moritz-Arndt-Straße in seinem Bestand zu sichern. Dazu sollen im Bebauungsplan die Nutzungsarten für zulässig festgesetzt werden, die es unterstützen, dieses Ziel zu erreichen.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 16. März 2012 bis 16. April 2012
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.