Öffentliche Auslegung
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 134, Errichtung von barrierefreien Wohnungen für Senioren
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 28. September die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist, dass auf dem Gelände der ehemaligen Barbaraschule neben dem Netto-Markt eine barrierefreie Wohnanlage für Senioren entstehen soll. Vorhabenträger ist die AWO, die auch die angrenzende Begegnungsstätte betreibt. Die Lage bietet sich durch die Nachbarschaft zu dieser Begegnungsstätte, die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die nahegelegenen Geschäfte insbesondere für ältere Bewohner an.
Es sollen drei zweigeschossige Gebäude mit insgesamt 30 Wohnungen entstehen. Die Wohnungen erhalten Balkone bzw. Terrassen im Erdgeschoss.
Für den Bereich existiert bereits ein Bebauungsplan. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet fest. Beabsichtigt war hier die Errichtung von Reihenhäusern. Da die nun geplante Gebäudestellung deutlich von diesem Bebauungsplan abweicht, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 16. November 2011 bis 16. Dezember 2011
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.