Öffentliche Auslegung
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 12. September die öffentliche Auslegung der oben genannten Satzung beschlossen.
Auf dem ehemaligen Abgrabungsbereich der Sand- und Kiesindustrie soll eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage entstehen. Dies ist mit Blick auf die bisherige Nutzung der Fläche und dem Bestreben, die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen, sinnvoll. Gleichzeitig beabsichtigt die Stadt, für die breite Öffentlichkeit Möglichkeiten der bildungsorientierten Freizeitnutzung bezüglich erneuerbarer Energiequellen – hier speziell Fotovoltaik – in Form eines Informations- und Erlebnispavillons zu schaffen. Darüber hinaus werden Wege angelegt, die sowohl der technischen Wartung als auch der bildungsorientierten Freizeitnutzung dienen. Die genauen Nutzungs- und Betriebsbedingungen werden im verbindlichen Bauleitplanverfahren geregelt.
Der Entwurf der Satzung mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 2. Oktober bis 16. Oktober 2012
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.