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Öffentliche Auslegung

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 23. November die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanverfahrens beschlossen. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung ist es, die bisher weitgehend ungenutzte Fläche der evangelischen Kirchengemeinde im Zentrum von Vluyn einer neuen Nutzung zuzuführen. Es sollen neben kirchlichen Einrichtungen (Gemeindehaus, Jugendheim, Kirchenverwaltung) auch Wohnungen entstehen. Neben regulären Wohnungen soll auch betreutes und/oder altengerechtes Wohnen angeboten werden. Durch die Bereitstellung von Wohnraum an dieser Stelle wird eine Belebung des Vluyner Platzes und des Kernbereiches von Vluyn erwartet.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 19. Dezember 2011 bis 20. Januar 2012

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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