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Nutzung von Sporthallen nach den Ferien

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In Abstimmung mit dem Stadtsportverband hat die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn, im Rahmen der Lockerung der Coronaschutzverordnung vor den Sommerferien, die städtischen Sporthallen für die Nutzung durch Vereine geöffnet. Einzelne Sportarten haben das Angebot angenommen, soweit wie möglich wurde jedoch im Freien trainiert. Entsprechende Hygienepläne wurden erarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt.

Aufgrund der Aufforderung des Schulministeriums, dass der Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien durchgeführt werden soll, wurde die Öffnung der Sporthallen für die Vereine erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Entscheidung auf Landesebene veranlasste die Stadtverwaltung dazu, umgehend eine weitergehende Prüfung der Lüftungstechnik in den Sporthallen durchzuführen, um den Vereinssportlern denselben Schutz zukommen zu lassen wie den Schülerinnen und Schülern. Vorsorglich wurde den Vereinen daher am 7. August 2020 mitgeteilt, dass eine Nutzung der Hallen zunächst nicht möglich ist.

Für die Hallen mit Lüftungsanlagen (Julius-Stursberg-Gymnasium, Friedensreich-Hundertwasser-Schule, Pestalozzi-Schule) wurden die Luftwechselraten inzwischen ermittelt und als ausreichend angesehen. Konkrete Werte für eine adäquate Lüftung haben aber weder das Gesundheitsamt noch das Landesgesundheitsministerium mitgeteilt. Ab sofort können Vereine diese drei Hallen wieder nutzen. Die Nutzung ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Teilnehmer und der Intensität der Sportausübung eigenverantwortlich von den Vereinen zu regeln.

Für die Hallen ohne Lüftungsanlagen (Antonius-Schule, Gerhard-Tersteegen-Schule Jahnstraße, Gesamtschule/ehemals Haupt- bzw. Realschule) wurde eine externe Firma mit der erforderlichen Prüfung beauftragt. Die ausführende Firma beginnt heute mit der Prüfung. Über die Ergebnisse informiert die Stadt schnellstmöglich.

„Die erarbeiteten Hygienekonzepte für die Sportnutzung der Vereine haben sich bewährt“, sagte Bürgermeister Harald Lenßen. „Dadurch, dass das Schulministerium den Sportunterricht bis Herbst ins Freie verlegt, wollen wir aber auch für den Vereinssport Vorsicht walten lassen. Da uns weder vom Gesundheitsamt noch vom Gesundheitsministerium konkrete Vorgaben gemacht werden können, was eine gute Durchlüftung ist, gehen wir auf Nummer sicher und geben zurzeit nur die Hallen mit technischer Lüftung frei. Um weitere Sportflächen zu schaffen, stellen wir die Schulhöfe und Grünanlagen aller Schulen werktags ab 16 Uhr für den Vereinssport zur Verfügung.“ Dorthin können Sportarten, die draußen stattfinden können, verlegt werden, um die drei Hallen mit technischer Lüftung für Sportarten vorzuhalten, die nur innen stattfinden können. „Wir setzen alles daran, schnellstmöglich die Prüfergebnisse der vier Hallen ohne technische Lüftung zu erhalten, um neu über die Öffnung entscheiden zu können“, so Lenßen.

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