Nutzung der Sportanlagen und Turnhallen durch Sportvereine
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Die Corona-Schutzverordnung erlaubt„kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum." Ab dem 30. Mai 2020 soll auch die Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ermöglicht werden.
Folgende Maßnahmen sind für die Öffnung erforderlich:
· pandemiebezogene Hygiene- und Infektionsschutzpläne,
· ein gesteuerter Zutritt,
· Sicherstellung, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern im kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb eingehalten wird.
Weiterhin untersagt ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer.
Die Stadt Neukirchen-Vluyn strebt in Abstimmung mit dem Stadtsportverband eine Öffnung der Sportanlagen und Turnhallen zum Monatsende an und folgt damit einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes. Der Zeitraum ist erforderlich, um die geeigneten Vorkehrungen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu treffen. Zur Einhaltung des Infektionsschutzes sind zusätzliche Hygienemaßnahmen unabdingbar. In diesem Zuge haben die Sportvereine angeboten, die entstehenden zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen zu übernehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass möglichst vielen Nutzern wieder ein Zugang zu den Sportanlagen und Turnhallen ermöglicht werden kann.