Neukirchen-Vluyn mit neuem Dienstleister
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn setzt bei der Reinigung ihres städtischen, rund 135 Kilometer langen Straßennetzes auf einen neuen Dienstleistungspartner. Wie Bürgermeister Harald Lenßen jetzt informierte, übernehmen die Städtischen Betriebe Moers (sbm) ab dem neuen Jahr diesen Service. „Da sich der Umfang und die jeweiligen Kehrtage nicht ändern, werden die Bürger von dem Wechsel wenig spüren“, so Lenßen in einer Pressemitteilung. Die Stadt spart allerdings Kosten, denn laut Lenßen habe das Angebot deutlich unter den bisherigen Konditionen gelegen. Sicher ist Lenßen auch, dass die Zusammenarbeit mit den sbm beiden Partnern Synergien bringt. „Zukünftig nutzen wir Reinigungskapazitäten besser aus und optimieren Touren und Einsatzplanungen.“
In den vergangenen Monaten hatten die Nachbarkommunen intensiv über einen Ausbau ihrer interkommunalen Zusammenarbeit nachgedacht. So übernahmen beispielsweise die Moerser Sport- und Bäderbetriebe, wie die sbm ein Unternehmen der zukünftigen ENNI-Unternehmensgruppe, vor kurzem die Betriebsführung im Freizeitbad Neukirchen-Vluyn. Das mit der Straßenreinigung nun auch im Entsorgungsbereich der Schritt über die Grenzen gelang, stößt bei den sbm auf große Freude. Vorstand Simon Ulrich Goerge: „Es ist für uns eine Bestätigung unserer Arbeit in Moers. Wir freuen uns, unsere Dienste nun auch unseren Nachbarn anbieten zu können. Dadurch können wir unsere freien Kapazitäten noch besser auslasten.“
Sobald der Frost wieder vollends am Niederrhein verschwunden ist, werden die sbm ihre Arbeit entsprechend der städtischen Satzung aufnehmen. Die überträgt übrigens für einige wenige Straßenzüge in Neukirchen-Vluyn die Reinigungspflicht komplett auf die Eigentümer. Zudem müssen öffentliche Gehwege und gemeinsame Geh- /Radwege grundsätzlich einmal pro Woche durch die Anlieger gereinigt werden. Das gilt auch für das Streuen und Räumen im Winter.
Fragen zur Straßenreinigung beantwortet das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Neukirchen-Vluyn unter 02845/391-144.