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Neues Verfahren bei Verwarnungen im Straßenverkehr

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Bisher wurden auch in Neukirchen-Vluyn Fahrzeughalter auf Verwarnungen im ruhenden Straßenverkehr lediglich durch eine für jeden Fahrzeugführer gleiche Postkarte –oft als „Knöllchen“ bezeichnet- am PKW aufmerksam gemacht. Auf diesem Hinweiszettel war die jeweilige Ordnungswidrigkeit nicht für den Fahrzeugführer erkennbar, er enthielt lediglich den allgemeinen Hinweis der Verwaltung darauf, dass der Fahrzeugführer verkehrswidrig geparkt hatte und die Zusendung des sogenannten Anhörungsbogens nach  ca. 1-2 Wochen erfolgen werde.

Dieses Verfahren wurde nun auf die sogenannte "Scheibenwischerverwarnung" umgestellt, das heißt, es wird durch die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes ein Ausdruck ähnlich einem Kassenbeleg erstellt, auf dem der Fahrzeugführer direkt erkennen kann, welche Ordnungswidrigkeit ihm zur Last gelegt wird.

Die Erfahrungen zahlreicher anderer Städte zeigen, dass hierdurch  Portokosten gespart werden können, denn eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmer begleicht das entstandene Verwarngeld umgehend.  Sofern die Stadt Neukirchen-Vluyn innerhalb von 10 Tagen keinen Zahlungseingang verbuchen kann, wird wie sonst üblich ein Anhörungsbogen verschickt. Schließlich kann die Verwarnung am PKW entfernt worden sein oder sie hat sich gelöst. Die Stadt Neukirchen-Vluyn geht aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten davon aus, dass mindestens 40-50 % der Verwarnungen direkt beglichen werden und damit Portokosten von ca. 1.000 EUR im Jahr eingespart werden. Zudem werden die Verwaltungsabläufe hierdurch optimiert.

Ein Vorteil für die Fahrzeugführer ist es zudem, dass sie direkt erkennen können, welche Ordnungswidrigkeit ihnen vorgeworfen wird. Wenn dies erst nach 1-2 Wochen durch den Anhörungsbogen erkennbar wird, sind die Eindrücke oftmals schon verschwommen.

 

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