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Neue Coronaschutzverordnung

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Zum 14.02.2021 wurde die Coronaschutzverordnung angepasst. Wegen der Urteile zweier Oberverwaltungsgerichte haben sich die Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum geändert. Dort besteht nun die Pflicht zum Tragen einer Maske im Umfeld von geöffneten Geschäften, auf den Zuwegungen dorthin, innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes, und auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.

Was heißt das für Neukirchen-Vluyn? Auf der Niederrheinallee, dem Vluyner Platz und der Hochstraße in Neukirchen sind die Abstände zwischen den Geschäften geringer als an anderen Orten, hier sollte die Maske durchgehend getragen werden. Auf der Ernst-Moritz-Arndt-Straße ist das Tragen nur im Umkreis der Ladenzeile erforderlich. Unbenommen von der neuen Regelung ist die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen zum Beispiel in Geschäften, dem ÖPNV oder Arztpraxen. Auch auf Wochenmärkten gilt weiterhin die Tragepflicht.

Die jeweils aktuelle Coronaschutzverordnung sowie ein A-Z der wichtigsten Infos finden Sie unter https://www.neukirchen-vluyn.de/de/inhalt/corona-virus-4028913/

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