Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und im Einzelhandel
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Am heutigen Mittwoch hat auch das Land NRW eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beschlossen. Ab Montag, 27. April 2020, müssen Bürgerinnen und Bürger beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine sogenannte "Alltagsmaske" oder einen Schal über Mund und Nase tragen. Bisher gilt das Tragen als Empfehlung.