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Magna Charta RUHR.2010

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Am 12. Juni, dem Internationalen Tag gegen Kinderarbeit, gehörte Bürgermeister Harald Lenßen zu den Vertretern von 38 Kommunen und zwei Kreisen des Kulturhauptstadtjahres, die die Erklärung „Magna Charta Ruhr.2010“ gegen ausbeuterische Kinderarbeit  unterzeichnet haben. Dem Netzwerk „Faire Kulturhauptstadt“ – einem Zusammenschluss von Eine-Welt-Initiativen, Kirchenvertretern und Agendabüros – war es innerhalb von zwei Jahren gelungen, 38 der 53 Städte zu gewinnen. Aus dem Kreis Wesel sind acht Kommunen und der Kreis selbst dabei. In Neukirchen-Vluyn hat der Agendabeirat die Initiative erfolgreich unterstützt.

Der Festakt zur Unterzeichnung fand in der Bürgerhalle der Stadt Dortmund statt.

In seiner Festrede stellte Dr. h.c. Fritz Pleitgen, leitender Geschäftsführer der Ruhr.2010 GmbH, heraus, dass die Unterzeichnung der Magna Charta im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 ein großes Signal für das Ruhrgebiet, aber auch für weitere Regionen sei. Die Unterzeichnung und die damit verbundenen Ziele trügen dazu bei, dass die Chancen auf eine gerechtere Entwicklung in anderen Ländern dieser Welt verbessert würden.

Mit der Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit stellen sich die Verantwortlichen in Neukirchen-Vluyn und allen anderen Kommunen ihrer sozialen Verpflichtung als öffentliche Auftraggeber. Zukünftig sollen bei öffentlicher Beschaffung Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden und verstärkt Produkte aus Fairem Handel verwendet werden.

Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung Einhaltung der Menschenrechte und Schutz von Kindern weltweit. Mit dem Fairen Handel werden den Betroffenen Alternativen angeboten, die ihnen den Zugang zum Gesundheitswesen, zu Bildungschancen und zur Teilhabe am wirtschaftlichen Handeln ermöglichen.

Das Handeln der Städte und Gemeinden basiert auf der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation, durch die sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, alle Formen der ausbeuterischen Kinderarbeit zu beenden.

Mit der Unterzeichnung der Magna Charta Ruhr.2010 wird ein Beschluss des Rates der Stadt Neukirchen –Vluyn in einen größeren Zusammenhang gestellt. Der Rat hat bereits 2009 beschlossen, dass bei der Beschaffung von Produkten nicht nur die ILO 182 zur ausbeuterischen Kinderarbeit Berücksichtigung finden soll, sondern auch die weiteren Kernarbeitsnormen wie das Verbot von Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und eine gerechte Entlohnung.

Weitere Infos und die Liste der beteiligten Städte gibt es im Internet unter www.faire-Kulturhauptstadt.de.

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