Machbarkeitsstudie zur Niederrheinbahn
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Im Stadtentwicklungsausschuss wurden Ende letzten Jahres ein mündlich vorgelegter Zwischenbericht und im Februar 2020 die schriftlich vorgelegten Endergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Niederrheinbahn diskutiert. Das entsprechende Gutachten wurde dabei durch die TÜV Rheinland InterTraffic GmbH im Auftrag der Stadt vorgelegt. Das Thema wird seitdem viel diskutiert und, vielleicht aufgrund mehr oder weniger vollständiger Kenntnisstände, unterschiedlich eingeordnet. Die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn informiert daher über den aktuellen Sachstand und die kommenden Verfahrensschritte.
Dazu Ulrich Geilmann, Technischer Beigeordneter: „Die Machbarkeitsstudie des TÜV hat das gezeigt, was zu vermuten war: Eine Anbindung an den Bahnverkehr ist sehr kostenintensiv und lohnt nur, wenn die direkte Anbindung nach Duisburg gewährleistet ist. Die Kritik, die Verwaltung hätte bereits mit Vorlage des mündlichen Zwischenberichtes handeln und die Träger öffentlicher Belange bereits ohne politische Wertung beteiligen können, geht fehl. Insbesondere war es auch nicht sinnvoll, den VRR ohne geeignete Basisdaten zu informieren. Das schriftliche Gutachten wurde schließlich am 20.01.2020 vorgelegt. Bereits am 12.02.2020 erfolgte die erste politische Beratung. Unrichtig ist auch, dass das Leistungsverzeichnis des VRR, nicht verwendet wurde.“
Bürgermeister Harald Lenßen: „Mit dieser Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses werden wir in der Verwaltung in die Kommunikation mit den relevanten Partnern eintreten. Die nun politisch geforderte, standardisierte Bewertung, ohne die eine Beurteilung eines Erfolg versprechenden Förderantrages nicht möglich ist, wird zunächst einen ergänzenden Finanzierungsbedarf auslösen, dessen Umfang noch zu ermitteln sein wird. Wir sind am Anfang eines langen Weges.“
Im Detail
Ablauf der Prozesse seit 2018
In der Ratssitzung am 10. Oktober 2018 wird ein Antrag der SPD zur Erstellung eines aktualisierten Gutachtens zur Niederrheinbahn beraten mit positivem Beschluss. Im Stadtentwicklungsausschuss im folgenden November wird beschlossen, im Haushaltentwurf 2019 für die Erstellung eines Gutachtens Mittel in Höhe von 50.000 Euro (mit Sperrvermerk) einzustellen. Danach beginnt die Kommunikation zwischen Ministerium für Verkehr und Stadt Neukirchen-Vluyn, NIAG und Stadt Neukirchen-Vluyn sowie VRR und Stadt Neukirchen-Vluyn. VRR und NIAG sehen sich dabei nicht als Planungsträger, sondern nur als Berater. An dem Erörterungsgespräch mit der NIAG haben auch Vertreter der Stadt Moers teilgenommen. Hierbei wurde deutlich, dass zwischen den Städten Moers und Neukirchen-Vluyn unterschiedliche politische Lösungsansätze bezüglich der zukünftigen Nutzung der Bahnstrecke gegeben sind.
Im Januar 2019 wurde die Kommunikation zwischen VRR und Stadt Neukirchen-Vluyn fortgesetzt. Der VRR stellte der Stadt eine Leistungsbeschreibung zur Machbarkeitsstudie „Reaktivierung der Strecke Neukirchen-Vluyn – Moers“ sowie einer Liste fachlich geeigneter Ingenieurbüros zur Verfügung. Nach intensiver Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss im Februar 2019 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich einen Beschluss zu fassen, in dem die Ausschreibung für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Niederrheinbahn eingeleitet wird. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage wurde für die Ratssitzung am 27.03.2019 erstellt. Der Rat beauftragt in dieser Sitzung die Verwaltung, auf Grundlage des mit dem VRR abgesprochenen Leistungsverzeichnisses, schnellstmöglich eine Ausschreibung vorzunehmen. Dafür beschließt der Stadtentwicklungsausschuss im Mai 2019 die Aufhebung des Sperrvermerks über die eingestellten Mittel in Höhe von 50.000 Euro.
Auswahl und Vergabe der Machbarkeitsstudie
Das Vergabeverfahren wurde nach Freigabe des Haushalts begonnen. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.05.2019 wurden im April 2019 die infrage kommenden Ingenieurbüros abgefragt nach Kapazitäten und Zeitschiene. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die Vergabestelle Anfang Juli 2019. Grundlage war das durch den VRR erarbeitete Leistungsverzeichnis. Die Submission erfolgte am 25. Juli 2019. Sieger des Verfahrens war der TÜV Rheinland InterTraffic GmbH. Der Auftrag wurde im August 2019 erteilt. Am 04.09.2019 fand das Auftaktgespräch im Technischen Dezernat III statt. Alle weiteren Absprachen erfolgten telefonisch bzw. elektronisch. U. a. wird auch die NIAG um Datenunterstützung gebeten.
Mündlicher Zwischenbericht und schriftlicher Schlussbericht
Im Stadtentwicklungsausschuss am 13.11.2019 wird der Zwischenbericht der Studie mündlich vorgestellt mit Betrachtung verschiedener Realisierungsvarianten (Pendelverkehr, große Lösung, unterschiedliche Taktfrequenzen). Derselbe Ausschuss nimmt im Februar 2020 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Studie mit den betroffenen Nachbarkommunen, dem Kreis Wesel, der NIAG und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu erörtern. Entsprechende Stellungnahmen sind in den weiteren Beratungsprozess einzubringen. Ziel dieser Erörterung soll die Durchführung einer vollständigen standardisierten Bewertung sein, welche die Erreichung der Förderwürdigkeit sicherstellen soll. Die Verwaltung berichtet fortlaufend über den Sachstand. Dies wird zeitnah umgesetzt.