Laub auf dem Gehweg. Wer muss sich kümmern?
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
In der „goldenen Jahreszeit“ wird die sogenannte „Verkehrssicherung“ des Grundstückes besonders wichtig.
Jedes Jahr beginnt von neuem der Kampf mit dem Laub. So schön der Anblick der bunten Blätter an den Bäumen auch ist, so gefährlich werden diese nach dem Herabfallen für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Denn das abgefallene Laub verursacht insbesondere bei Nässe und Regen große Rutschgefahr auf Gehwegen und Fahrbahnen.
Daher sind Anlieger verpflichtet, Gehwege regelmäßig zu reinigen und vor allem im Herbst von Blättern und Bewuchs freizuhalten. Dabei kann das Unterlassen der Reinigungspflicht den jeweiligen Anlieger teuer zu stehen kommen. Denn dann haftet er für Unfälle, die sich aufgrund der Gehwegverschmutzung ereignen. Dem kann jeder durch regelmäßiges Kehren vorbeugen.
Das Herbstlaub vom Gehweg kann kompostiert oder über die Biomülltonne entsorgt werden. An Stellen, an denen besonders viel Laub von Straßenbäumen auf die Gehwege und Straßen fällt, werden dafür ab dem 7. Oktober Laubbehälter im Stadtgebiet aufgestellt, die die Bürger für die Entsorgung der Blätter von öffentlichen Gehwegen nutzen können.
Verboten ist es, Laub auf die Fahrbahnen oder in die Entwässerungsrinne zu kehren, da mit der Kehrmaschine solche Laubmengen nicht aufgenommen werden können.