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Landrat genehmigt Haushalt der Stadt Neukirchen-Vluyn

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Am 25. März hatte der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sowie die damit verbundene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Nun erteilte der Landrat der Stadt die Genehmigung für Haushalt und Haushaltssicherungskonzept. Dementsprechend erfreut zeigt sich Bürgermeister Harald Lenßen: „Mit Genehmigung des Haushalts für das aktuelle Jahr können wir nun neben den bereits laufenden Maßnahmen weitere wichtige Aufgaben angehen. Vom Haushaltsentwurf, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erarbeitet haben, war ich von Anfang an überzeugt. Er ist eine solide Basis und zeigt, dass wir den Weg der Haushaltskonsolidierung auch weiterhin konsequent beschreiten werden. Das ´Ok´ des Landrats bestätigt den von uns eingeschlagenen Weg.“

In seiner Genehmigung erwähnt der Landrat positiv, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn ihre Haushaltslage insbesondere vor dem Hintergrund der Personalpolitik ernst nimmt. So wurden seit 2009 15 Stellen eingespart, eine bedarfsgerechte Ausbildung ist weiterhin sichergestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bewirkt auch weiterhin eine Wiederbesetzungssperre von zwölf Monaten auf allen Ebenen und schreibt mit wenigen Ausnahmen eine Besetzung mit internen Kräften vor, soweit dies möglich ist. Positiv äußert der Landrat sich auch über die bereits festgestellten Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012.

Auch zukünftig wird das Haushaltssicherungskonzept das Handeln der Stadt Neukirchen-Vluyn maßgeblich mitbestimmen. Die Maßnahmen dieses Konzeptes garantieren die Wahrnehmung städtischer Aufgaben und stellen die Weichen für einen ausgeglichenen Haushalt in spätestens neun Jahren. „In diesem Zusammenhang wünsche ich mir wie viele andere Bürgermeister in der Region, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen für übertragene Pflichtaufgaben von Land und Bund in den kommenden Jahren deutlich verbessert wird“, ergänzt Lenßen auch einen der Gründe, der aus seiner Sicht maßgeblich mit zur Belastung der städtischen Haushalte führt.

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