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Kreis und Kommunen schreiben Brandbriefe an RVR-Fraktionen und Ministerpräsidenten

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Ungeachtet tausender Stellungnahmen und eines umfangreichen Rechtsgutachtens der Städte Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg und des Kreises Wesel, das zahlreiche Mängel und Abwägungsdefizite des aktuellen Regionalplanentwurfes nachweist, will der Regionalverband Ruhr den Plan auf jeden Fall durch die Gremien peitschen und zum Ende des Jahres beschließen lassen. Dazu verzichtet er sogar auf die Erörterung der neuen Argumente. Da sei kein „für die Abwägung erheblicher Belang“ vorgetragen worden, so dass eine Erörterung „ohne inhaltlichen Mehrwert“ für das Aufstellungsverfahren wäre, behauptet die RVR-Verwaltung in einer Pressemitteilung wider besseren Wissens.

„Ein Affront“ aus der Sicht der Bürgermeister und des Landrates, die darin einen weiteren gravierenden Fehler der Planungsbehörde sehen. In einem Brief an alle Fraktionen des Ruhrparlaments heißt es dazu: „Die Stellungnahmen aus dem Kreis Wesel und des Kreises Wesel sind von großer Substanz und sehr dezidiert und mit Gutachten hinterlegt. Insbesondere Mängel im Abwägungsprozess der RVR-Verwaltung werden offengelegt. Dies macht geradezu eine Erörterung zwingend, da offensichtlich hier die RVR-Verwaltung weiterhin nicht in der Lage ist, die Verbandsversammlung sachgerecht und rechtssicher zu beraten. Gerade mit Blick auf die Historie der Regionalplanung im RVR sollte hier die Verbandsversammlung Gründlichkeit vor Schnelligkeit setzen, zumal offensichtlich die RVR-Verwaltung auch plant, die Folgen der Energiewende einseitig im ländlichen Raum zu
verorten.“ Dabei besteht nach Auffassung der kommunalen Spitzen überhaupt keine Notwendigkeit, die besonders komplexen Fragen der Zukunft des Kiesabbaus am Niederrhein in einem übereilten Verfahren ohne weitere Erörterung möglichst schnell zu Ende zu bringen.

Bereits im März anlässlich des Besuches der Wirtschaftsministerin Neubaur in Kamp-Lintfort, hatten die Bürgermeister und der Landrat diese auf der Grundlage des Rechtsgutachtens gebeten, als oberste Landesplanungsbehörde die Möglichkeit eines „Teilplanes Kies“ zu prüfen. Dieser Teilplan würde es ermöglichen, den Regionalplan ohne die schwierigen Fragen und Abwägungen zum zukünftigen Kiesabbau am Niederrhein wie geplant Ende des Jahres zu beschließen. Dies hatte die Ministerin ohne weitere Begründung abgelehnt. Darauf haben sich die Bürgermeister und der Landrat in einem dringlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten Wüst persönlich gewandt und diesen gebeten, im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die Rechtsauffassung der Ministerin im Sinne der betroffenen Kommunen und der hochwertigen niederrheinischen Kulturlandschaft mit ihrer besonderen Wichtigkeit für die heimische Lebensmittelversorgung zu überprüfen.

Aus ihrer Sicht ist der jetzt vorgelegte Regionalplanentwurf rechtswidrig, weil er nach wie vor gravierende Abwägungsdefizite und Verstöße gegen das Raumordnungsgesetz enthält. „Auf Baggerseen kann man keine Windräder bauen!“ Insbesondere wird dem Umstand nicht Rechnung getragen, dass die Landesregierung selbst schon in Kürze einen neuen Landesentwicklungsplan auflegen will, der den dringenden Ausbau der Wind-Energie planerisch festlegt. Die hierzu erforderlichen Flächen werden aber jetzt durch die vorzeitige Entscheidung und Festlegung von circa 900 Hektar für den Kiesabbau einseitig der Nutzung für Wind-Energien entzogen. Zudem hatten die schwarz-grünen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag einen anderen Umgang mit den endlichen Rohstoffen Kiese und Sande vereinbart, der bei einer weiteren Überarbeitung des Landesentwicklungsplan einfließen soll. Auch dieser Aspekt wird vollkommen durch den Regionalplanentwurf, aber auch durch das nicht Einschreiten der Landesregierung bei der Regionalplanung dauerhaft konterkariert. Daher haben die Bürgermeister und der Landrat in dem Brief den Ministerpräsidenten eingeladen, sich im Rahmen eines Rundflugs über den Niederrhein selbst ein Bild davon zu machen, wie sehr die niederrheinische Landschaft schon heute durch eine in Teilen geschlossene Seen-Landschaft durch den Kiesabbau zerstört worden ist. Dieses Schreiben an den Ministerpräsidenten ist bis heute ohne Resonanz geblieben. Sollte es dabei bleiben, dass die Landesregierung nicht interveniert und der Regionalverband den jetzt vorgelegten Entwurf ohne weitere Erörterung beschließt, sehen sich die Kommunen gezwungen, erneut vor dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes in Münster eine Klage zu erheben.

Im Jahr 2022 hatten unter anderem der Kreis Wesel und Teile der betroffenen Kommunen erfolgreich gegen die Erhöhung des Versorgungszeitraums im damaligen Landesentwicklungsplans geklagt. Damals begründete das Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit insbesondere mit Abwägungsmängeln.

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