Kiesabbau: Planaussagen im Landesentwicklungsplan unwirksam
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 3. Mai 2022 entschieden, dass die Klagen der niederrheinischen Kommunen Alpen, Kamp-Linfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn sowie der Kreises Wesel und Viersen aus 2019 gegen die Zielvorgaben des Landesentwicklungsplanes in Sachen Kiesabbau durchschlagen. Die entsprechenden Planaussagen sind damit unwirksam. Das beeinflusst mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den aktuellen Entwurf des Regionalplans und die Absicht, Auskiesungsflächen in einem Umfang von 180 Hektar in Neukirchen-Vluyn auszuweisen.
2019 hatten die Kreise Viersen und Wesel sowie die Kommunen Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Alpen sogenannte Normenkontrollanträge gegen den Landesentwicklungsplan gestellt. Sie zweifelten an, dass eine Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Sand und Lockergesteine um jeweils fünf Jahre rechtens sei. Außerdem wendeten sie sich gegen die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des gesamten Bedarfs und damit die Größe der auszuweisenden Abbaugebiete für Kies und Sand. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, diesen Anträgen stattzugeben.
„Wir alle hatten gehofft, dass das Gericht unseren Argumenten folgen würde. Doch ich gebe gerne zu, dass mich die Deutlichkeit des Urteils positiv überrascht hat“, gab Ulrich Geilmann, Technischer Dezernent, zu. „Die Freude ist dementsprechend groß. Das Urteil stellt die rechtliche Grundlage der Landesplanung infrage. Damit sind nun auch die neuen Planungen des Regionalverbandes für Auskiesungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Wir hatten auf dieses Problem im Vorfeld mehrfach hingewiesen. Das Land NRW muss nun die rechtlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans nachbessern. Wie dann ein künftiger Regionalplan aussehen könnte, steht in den Sternen."
„Der Protest, den unsere Stadt, die Initiativen und Vereine, in den letzten Monaten verbalisiert hat, zeigt auch dem Land: An uns vorbei kann man nicht agieren“, so Bürgermeister Ralf Köpke. „Ich danke allen Engagierten, die sich so für die Belange unserer Stadt eingesetzt haben. Auch, wenn die Gefahr von Auskiesungen nicht vollends gebannt sind, haben wir mit dem Urteil doch einen entscheidenden strategischen Sieg errungen.“
Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen; gleichwohl kann das Land Beschwerde einlegen.
Mehr zum Urteil: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/31_220503/