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Keine Zustellung von Lohnsteuerkarten 2011

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Um die Lohnsteuer in Zukunft leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start.

Unter dem Namen ElsterLohn I werden bereits seit einigen Jahren die Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Früher wurden diese Angaben auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte eingetragen oder als Bescheinigung aufgeklebt.

Das ElsterLohn II genannte Vorhaben soll die Lohnsteuerkarte nun vollständig ersetzen und die lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers nur noch über ein elektronisches System erfassen und für den Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen.

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist daher die letzte ihrer Art. Künftig wird der Arbeitgeber mithilfe ihm von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identifikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen können. Diese Daten werden in der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Alle Steuerfälle werden über die Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet und zentral verwaltet. Die Identifikationsnummer wurde im Laufe des Jahres 2008 flächendeckend eingeführt und ist seither von der Geburt des Steuerpflichtigen an lebenslang gültig.

Papierlos, individuell, sicher

Das Ziel von ElsterLohn II ist es, die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Finanzamt zu erleichtern und sie vollständig, individuell, papierlos und sicher zu organisieren.

Für das Jahr 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben. Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung stehen wird, ist Folgendes geplant: Die Lohnsteuerkarte 2010 soll ihre Gültigkeit behalten und zwar grundsätzlich einschließlich der eingetragenen Freibeträge.

Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen. Zur Vereinfachung sind Ausnahmen geplant, z.B. soll der Arbeitgeber für Ausbildungsdienstverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zugrunde legen können.

Für alle steuerrechtlichen Fragen ist ab dem 01. Januar 2011 somit das Finanzamt in Moers zuständig.

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