Jugendschutz im Karneval konsequent umsetzen
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Jugendschutz ist wichtig und geht alle an. Auch in der kommenden Karnevalszeit spielt der Jugendschutz eine wichtige Rolle.
Aus diesem Anlass startet das Netzwerk Jugendschutz die Grüne-Schilder-Aktion im Kreis Wesel.
Das Netzwerk Jugendschutz ist eine kreisweite Arbeitsgruppe, in der alle 13 Kommunen im Kreis Wesel mit ihren Jugend- und Ordnungsämtern vertreten sind. Neben den vier Drogenberatungsstellen im Kreis Wesel, arbeiten auch noch das Gesundheitsamt und die Kreispolizeibehörde in dieser Arbeitsgruppe mit.
Ziel des Netzwerkes ist es, die Interessen des Jugendschutzes aktiv im Kreis Wesel voranzubringen und nach außen zu vertreten.
Die kreisweite Arbeitsgruppe Jugendschutz fordert einen bewussten Umgang mit Alkohol und mehr Schutz für Kinder und Jugendliche. Dabei ist die Sensibilisierung für den Jugendschutz im Einzelhandel und bei Gewerbetreibende immens wichtig.
Gerade Gewerbetreibende tragen eine große Verantwortung. Sie sind aufgefordert, die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzes zu kennen und sich daran zu halten. Die Jugendschutzvorschriften sind konsequent umzusetzen und einzuhalten.
Unterstützen sollen dabei die grünen Hinweisschilder mit dem Logo „Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche“. Diese Schilder werden im Kreis Wesel und ganz besonders auch in Neukirchen-Vluyn an Gewerbetreibende und den Einzelhandel ausgegeben. Durch den Aushang wird dem Thema Jugendschutz und „Alkohol“ deutlich Nachdruck verliehen.
Kinder und Jugendliche sind oft nicht in der Lage, Gefährdungssituationen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent anzuwenden heißt, dass sich Einzelhändler und Veranstalter auch entsprechend verhalten. Das ist für die Beschäftigten vor Ort sicherlich nicht immer einfach und in Stresssituationen kann auch schon mal der Überblick verloren gehen.
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, in Geschäften und Tankstellen, an öffentlichen Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen berücksichtigt werden.
Aber hier liegt oft das Problem: das Alter des Kindes oder des Jugendlichen richtig einordnen zu können.
Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Verantwortung festzustellen, ob überhaupt alkoholische Getränke an junge Kunden bzw. Gäste verkauft werden dürfen. Bei Unsicherheiten bzgl. des Alters müssen Gewerbetreibende und Veranstalter besser zweimal nachfragen und sich auch den Ausweis zeigen lassen. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden.
Die gesetzlichen Regelungen sehen u.a. vor, dass der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige generell verboten ist. An unter 18-Jährige ist der Verkauf von branntweinhaltigen Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten.
Zudem gibt es im Gaststättengesetz für Gewerbetreibende das Verbot, an erkennbar Betrunkene weiterhin noch Alkohol auszuschenken.
Einzelhändler, Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen an der entscheidenden Stelle und können den Jugendschutz AKTIV umsetzen. Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft.