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Informationen rund um die Abfallentsorgung

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Die Stadt Neukirchen-Vluyn ruft wie jedes Jahr am Samstag, 15. März wieder zu einem Müllsammeltag auf. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen sich an den Müllsammeltag zu beteiligen. 

Wer bereit ist bei einem Spaziergang in unserer schönen Natur achtlos weggeworfenen Müll einzusammeln, dem können Müllsacke und Handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Bitte melden Sie sich für die Abholung vorab, bei der Stadt Neukirchen-Vluyn, Frau Udycz, Tel. 02845 391-255, an. In den letzten Jahren haben sich erfreulicherweise immer häufiger Einzelpersonen oder Familien gemeldet, die dann in ihrem Wohnquartier unterwegs waren. Wir hoffen auch in diesem Jahr auf viele fleißige Hände. 

Kompost für den Garten auf dem Klingerhuf-Parkplatz abholen

Aus den eingesammelten Bioabfällen entsteht in der Kompostanlage des Abfallentsorgungszentrums Asdonkshof Kompost. Seine Qualität ist regelmäßig durch das RAL-Gütezeichen Kompost zertifiziert. Der Kompost kann zur Bodenverbesserung und organischen Düngung eingesetzt werden.

Die diesjährige Frühjahrs-Kompost-Aktion der Stadt Neukirchen-Vluyn startet am Mittwoch den 12. März. Ab diesem Tag ist das Material auf dem Parkplatz am Klingerhuf, Wilhelm-Reuter-Allee, aufgeschüttet und kann so lange der Vorrat reicht dort abgeholt werden. Jeder interessierte Neukirchen-Vluyner kann den Kompost abholen. Bitte an Behälter und Schaufel denken.

Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr anmelden

In vielen Hausgärten steht im Januar und Februar der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen auf dem Programm. Wer den Astschnitt nicht selbst häckseln und im Garten nutzen möchte, der kann die Baumschnitt-Abfuhr an folgenden Tagen nutzen: 

Dienstag,          11. März,          Revier 1- 5

Mittwoch,          12. März,          Revier 6-10

Bitte die Baumschnitt-Abfuhr spätestens bis 05. März bei der Firma Schönmackers anmelden: über die Hotline 0800 1747474 oder die Internetseite der Entsorgungsfirma www.schoenmackers.de.

Die Äste bis maximal 12 cm Durchmesser müssen handlich gebündelt und auf 1,50 m Länge gekürzt werden. Für das Bündeln darf nur verrottbare Kordel genutzt werden. Astwerk, welches ungebündelt an der Straße liegt, wird nicht mitgenommen.

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