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Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept genehmigt

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Nachdem der Rat am 19. März die Haushaltssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2014 sowie das damit verbundene Haushaltssicherungskonzept beschlossen hatte, erfolgte nun die Genehmigung durch den Landrat.

Ein wichtiger Punkt des Haushalts ist das Haushaltsdefizit und die damit verbundene Verringerung des Eigenkapitals der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass bei Verringerung des Eigenkapitals um mehr als 5% in zwei aufeinander folgenden Jahren ein Haushaltssicherungskonzept erstellt wird, das den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt innerhalb der nächsten zehn Jahre aufzeigt. Auch dieses wurde in der von der Verwaltung vorgelegten und durch den Rat beschlossenen Form genehmigt. Bei einem Haushaltssicherungskonzept liegt das Hauptaugenmerk auf der Pflicht, die Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die Erfüllung der städtischen Aufgaben gesichert ist und die zukünftige Leistungsfähigkeit der Verwaltung wiederhergestellt wird.

In seiner Genehmigung hebt der Landrat darüber hinaus einige wichtige Handlungsgebiete für die Verwaltung hervor. So bestätigt er die bereits seit Jahren von Seiten der Stadt durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Personalaufwendungen, die aus seiner Sicht zwingend notwendig sind und auch im nun erstellten Haushaltssicherungskonzept angemessen berücksichtigt wurden. Diese Maßnahmen schließen jedoch nicht eine bedarfsorientierte Ausbildung aus, sodass eine langfristig angelegte Personalplanung auch weiterhin möglich ist.

Gleichzeitig sieht er eine grundsätzliche 12-monatige Wiederbesetzungssperre bei allen frei werdenden Stellen innerhalb der Verwaltung sowie eine vorrangige Neubesetzung von Stellen durch interne Bewerber als notwendig an. Die Schaffung neuer, zusätzlicher Stellen ist somit nicht ohne weiteres möglich.

Bei der Planung von Investitionen und den damit verbundenen Krediten empfiehlt der Landrat eine jährliche Priorisierung nach Dringlichkeit. Für den Fall, dass einzelne Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht realisierbar sind, schreibt er das unverzügliche Schaffen gleichwertiger Ersatzlösungen vor.

Kämmerer Jörg Geulmann zeigt sich zufrieden mit der Genehmigung des Haushalts sowie des Haushaltssicherungskonzeptes: „Die von Seiten der Verwaltung zusammen mit der Politik sowie den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts haben den Landrat überzeugt. Wir sind auf dem richtigen Weg, um die Zukunft für Neukirchen-Vluyn und seine Menschen auf ein solides Fundament zu stellen, wenn wir den Weg der Konsolidierung weiterhin konsequent beschreiten.“

 

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