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Haus- und Grundstücksentwässerung

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Die Stadtverwaltung präsentiert im Internet ab sofort einen Animationsfilm zum Thema Grundstücksentwässerung. Der Film gibt Informationen über die Anforderung an die Haus- und Grundstücksentwässerung, auch bekannt als die sogenannte Dichtheitsprüfung, zu der nach der Gesetzgebung des Landes NRW alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind.

In knapp zehn Minuten erhält der Zuschauer ein Überblick über die Abwasserableitung. Dazu werden Fachbegriffe sowie verschiedene Untersuchungs- und Sanierungsmethoden erklärt:

  • Entwässerungssystem und Abwasserableitung
  • „Mischsystem“ und „Trennsystem“
  • „Infiltration“ und „Fremdwasser“, auch im Zusammenhang mit den Abwassergebühren
  • Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung
  • „Grundleitung“ und „Anschlussleitung“
  • Schäden und deren mögliche Folgen
  • TV-Kamerainspektion und Inspektionsprotokoll
  • Dichtheitsprüfung und Dichtheitsbescheinigung
  • Zuständigkeit für Sanierung
  • Sanierungsverfahren: „Berstverfahren“ und „Schlauchlining“
  • abgehängte Leitungen im Kellerbereich

In den letzten Wochen wurde wiederholt in den Medien über die Erwartungen an private Abwasserleitungen berichtet. Insbesondere die Pflicht zur Dichtheitsprüfung stand im Fokus. Die im Paragraph 61a des Landeswassergesetzes NRW enthaltenen Regelungen dazu sind in einem aktuellen Erlass der Landesregierung nochmals konkretisiert und bestätigt worden.

Die privaten Leitungen der Grundstücksentwässerung sind ein wichtiger Bestandteil des Entwässerungssystems. Die Gesamtlänge aller privaten Leitungen wird auf das Zwei- bis Dreifache der öffentlichen Kanäle geschätzt. Nachdem schon vor Jahren der Sanierungsbedarf im Bereich der öffentlichen Kanäle erkannt worden ist, rückt heute das gesamte Entwässerungssystem und damit verstärkt auch der private Bereich in den Blick.

Aufgrund der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, die Grundstückseigentümer über die Dichtheitsprüfung zu informieren und sie zu beraten. In einer für die Stadt Neukirchen-Vluyn noch zu erlassenen Dichtheitsprüfungssatzung werden die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert.

Die Beschaffung des Films „Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung“ erfolgte in einem gemeinsamen Projekt mit den Städten Rheinberg und Kamp-Lintfort, der ENNI Stadt & Service Niederrhein und der Gemeinde Alpen von der Firma visaplan GmbH aus Bochum. Zum Animationsfilm gelangen Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema sind auch auf der Homepage der Stadt Neukirchen-Vluyn oder im Rathaus Neukirchen-Vluyn – Tiefbau- und Grünflächenamt – erhältlich.

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