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Halbwahrheiten als Vernebelungsstrategie?

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Mit einigem Befremden haben die Verantwortlichen der Stadt Neukirchen-Vluyn die neueste Pressemitteilung des Abgrabungsunternehmens Hülskens zur Kenntnis genommen. In dem betreffenden Bericht, der sowohl bei der Rheinischen Post als auch bei der NRZ erschienen ist, wird zum wiederholten Male auf das vorgelegte Rekultivierungskonzept für die im Regionalplan dargestellten Abgrabungsbereiche an der Halde Norddeutschland verwiesen und eine rechtliche Bewertung der zurzeit laufenden Kommunalklage vorgenommen.

Aus städtischer Sicht ist zunächst einmal klarzustellen, dass das von dem Unternehmen vorgelegte Rekultivierungskonzept v. a. deswegen keine Realisierungschance hat, weil diese „Ideensammlung“ weder inhaltlich vernünftig, noch durchfinanziert ist. 
Bürgermeister Ralf Köpke führt dazu aus: „Es ist zunächst festzustellen, dass das Abgrabungsunternehmen bisher niemals eine Freizeiteinrichtung selbst finanziert oder betrieben hat. Dies gilt für alle mir bekannten ehemaligen Abgrabungsseen. Hier ruft man regelmäßig nach der öffentlichen Hand. Hülskens hat dies im Scopingtermin auf meine Nachfrage sogar selbst eingeräumt! Damit wird das Verursacherprinzip jedoch auf den Kopf gestellt. Das von Hülskens vorgelegte „Wunschkonzert“ trifft im Übrigen auf bereits etablierte Angebote im Umfeld. Das kann objektiv betrachtet weder konkurrenzfähig noch wirtschaftlich sein! Am Schluss werden wir damit vor einem eingezäunten Gelände stehen, das keinen unmittelbaren Mehrwert für die Stadt entfalten wird. Vielleicht hat die Fläche dann gewässerökologische Bedeutung; aber selbst das stelle ich in Frage.“

Auch hinsichtlich der rechtlichen Bewertung möglicher Klagefolgen hat die Stadt Neukirchen-Vluyn eine andere Auffassung. 
Dazu der technische Dezernent Ulrich Geilmann: „Es wird gerne behauptet, dass der Regionalplan nach einem Obsiegen der Städte insgesamt außer Kraft gesetzt würde und daher Abgrabungen an jeder Stelle zulässig sein werden. Dies ist natürlich Unsinn, da dann die betreffenden Regelungen des ursprünglichen Gebietsentwicklungsplanes anzuwenden wären. Dies ist gängige Praxis im Planungsrecht. Abgesehen davon dürfte die Genehmigungsfähigkeit entsprechender Anträge auch von fachplanerischen Aspekten abhängen. Wenn es so einfach wäre, die Wünsche der Kiesindustrie gegenüber öffentlichen Belangen durchzusetzen, würde der Niederrhein bereits überall einem Schweizer Käse gleichen. Es wäre also in jedem Falle klug, die Ergebnisse der Klage abzuwarten, um sich weitere Gerichtsverfahren zu ersparen.“ 

Mit Interesse hat die Stadt auch die geplante Charmeoffensive des Abgrabungsunternehmens – Bürgerdialog genannt – zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Köpke hierzu kopfschüttelnd: „Die Bürger der Stadt haben sich bereits mehrfach mehrheitlich gegen die Wünsche der Kiesindustrie gestellt. Wie oft möchte sich Hülskens eigentlich noch einen Korb holen?“   

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