Grundsteuerreform in NRW
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Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Wichtig: Bei Fragen erreichen Sie das für Neukirchen-Vluyn zuständige Finanzamt Kamp-Lintfort unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02842-121-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Ablauf zur Feststellung des Grundsteuerwerts:
- Ab Mai erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer ein individuelles Informationsschreiben. Hier sind Daten und Informationen wie z.B. Aktenzeichnen, Fläche und Bodenrichtwert gelistet, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Sie werden für die Feststellungserklärung benötigt und sollten auf Vollständigkeit und Richtigkeitgeprüft werden.
- Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist jeweils das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Besitzen Eigentümer/innen mehrere Grundstücke, sind mehrere Erklärungen bei ggf. verschiedenen Finanzämtern erforderlich.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich (www.elster.de). So bereits ein Benutzerkonto vorliegt z. B. aus der Einkommensteuererklärung, kann dieses genutzt werden. Neue Benutzerkonten können über www.elster.de beantragt werden. Alternativ kann die Feststellungserklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen (z. B. Partner, Eltern) abgegeben werden.
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
- Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de.