Großes Interesse am Neukirchener Ring
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant aktuell ein Neubaugebiet entlang des Neukirchener Rings. Die Realisierung ist für die Jahre 2024/25 anvisiert. Im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 1. Februar informiert. Rund 350 Personen kamen in die Kulturhalle, um sich die Planungen vorstellen zu lassen.
Das Zukunftsquartier Die Blie soll ein Pilotprojekt für modernes und nachhaltiges Bauen werden. Wenig Verkehrsflächen, gemeinschaftliche Strukturen, viel Grün und ein Konzept für Klima- und Umweltschutz sollen das Wohnen für Jahrzehnte attraktiv machen.
Die Präsentation übernahmen die Fachleute von NRW.URBAN. Die Tochtergesellschaft des Landes NRW plant und vermarktet die Fläche in enger Abstimmungen mit der Stadt Neukirchen-Vluyn. Gemeinsam mit Bürgermeister Ralf Köpke und dem Technischen Dezernenten Ulrich Geilmann beantworteten sie die Fragen des Publikums. Besonders interessierten sich die Bürger*innen für die Art der geplanten Häuser und Parkmöglichkeiten für Autos. Auch Fahrradwege und Fragen von Umwelt- und Artenschutz wurden diskutiert.
Planungsstand
Der Stadtrat hat im Juni 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Der Flächenkauf erfolgte nach entsprechendem Stadtratsbeschluss bereits 2003. Im Jahr 2021 wurde die Kooperation mit NRW.URBAN entschieden.
Den Bedarf für neuen Wohnraum stellte das wohnungswirtschaftliche Handlungskonzept aus dem Jahr 2019 fest. Hier wird insbesondere auf den Bedarf an kleineren Wohneinheiten und bezahlbaren Wohnraum verwiesen.
Die Bürgerinformationsveranstaltung war Teil der sogenannten „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach dem Baugesetzbuch. Hier werden grundsätzliche Pläne und Ideen präsentiert, Einlassungen sind möglich. Sie werden im weiteren Verfahren ausgewertet und abgewogen.
Es folgt danach die öffentliche Auslegung der dann konkretisierten Planunterlagen inklusive der von Fachbüros erarbeiteten Gutachten. Auch in dieser Phase können berechtigte Einwände vorgebracht werden, die die Verwaltung im Weiteren auswertet und der Politik vorlegt. Danach beschließt der Stadtrat die Planung, der Bebauungsplan tritt in Kraft. Erst dann sind Planungen konkreter Bauprojekte von Investoren und Bauherren gemäß der in der Konzeptvergabe beschlossenen Kriterien möglich.
Grundsätze
Das Neubaugebiet soll mit dem Schwerpunkt des nachhaltigen Bauens entwickelt werden. Um Klimaschutz und Klimaanpassung zu genügen ist geplant, Vorgaben und Gestaltungselemente festzulegen, die den Kriterien einer Klimaschutzsiedlung entsprechen. Die Stadt Neukirchen-Vluyn will so ein Zukunftsquartier etablieren. Wenig Verkehrsflächen, gemeinschaftliche Strukturen und viel Grün sollen das Wohnen für Jahrzehnte attraktiv machen.
Planvariante
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im November 2022 aus sechs Entwürfen von NRW.URBAN die Variante 2A für die weitere Planung beschlossen. Der Plan kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden: https://ris.neukirchen-vluyn.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZLCjT3oENswBPCreiXtP74PjuyTDHPyoC0LVLDwPby1/A_08_Variante_2A.pdf
Wohnformen
Die Planvariante 2A sieht derzeit 140 bis 160 Wohneinheiten auf 3,6 Hektar vor. 30 Prozent davon werden geförderter Wohnungsbau sein. Mehrfamilienhäuser in Geschossbauweise sowie Reihenhäuser werden in dieser Variante vorgeschlagen.
In diesem Planungsstadium werden grundsätzliche Ideen und Konzepte vorgeschlagen und diskutiert. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden auch Details wie Nebengebäude auf den Grundstücken für Fahrräder oder Gartenbedarf, Behindertenstellplätze oder die Vorgartengestaltung konkretisiert. Eine Unterkellerung ist grundsätzlich möglich.
Gebäudestruktur
Die Höhe der Gebäude orientiert sich an der bereits bestehenden Bebauung auf der östlichen Seite des Neukirchener Rings und in der Lindenstraße. Im Süden und entlang des Neukirchener Rings sind drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss vorgesehen. Am Kreisverkehr ist eine Bebauung mit bis zu fünf Geschossen möglich. In Richtung Norden soll die Geschossigkeit abnehmen und beträgt bei Doppelhäusern zwei Vollgeschosse.
Mobilität und Quartiersgaragen
Die Planvariante zeichnet sich durch wenige Verkehrs- und Erschließungsflächen aus. Zwei Stichstraßen erschließen die Wohngebiete vom Neukirchener Ring aus. Die Häuser lassen sich von den beiden Wendekreisen über private Zuwegungen erreichen. Anlieferungen oder die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sind so möglich.
Zum dauerhaften Parken sind zwei Quartiersgaragen im östlichen Bereich zum Neukirchener Ring vorgesehen, die gleichzeitig zur Abschirmung des Wohnens zur Straße hin dienen. Sie sollen maximal drei Stockwerke hoch sein. So ist an den Wohnhäusern Platz für gemeinschaftlich nutzbare Hofstrukturen. Weiterhin sollen die Garagen Ladesäulen für E-Mobilität und Fahrradabstellplätze enthalten. Auch eine Station für Car-Sharing ist angedacht. Die Stellplätze dort werden voraussichtlich vermietet, allerdings ausschließlich an Bewohner*innen von Die Blie. Regelungen zum Betreibermodell und Parkmöglichkeiten für Besucher*innen werden mit der Konkretisierung der Planungen getroffen.
Kita
Im Süd-Westen der Fläche, angrenzend an die Lindenstraße, ist eine viergruppige Kita geplant. Der Bedarf dafür konnte statistisch nachgewiesen werden. Der Außenbereich der Kita grenzt an die Ausgleichsfläche im Westen des Gebiets. Hier sind Stellplätze am Gebäude vorgesehen, um den Bring-/Holverkehr zu ermöglichen.
Ökologie
Das Grünkonzept sieht neben Bäumen und Sträuchern entlang der Straßen einen zentralen Grünbereich in Ost-West-Richtung vor, der sich in Richtung Westen zur landwirtschaftlichen Fläche hin öffnet. Er soll nicht nur der Aufenthaltsqualität dienen, sondern vor allem auch dem klimatischen Ausgleich des Quartiers und darüber hinaus auch der lokalen Versickerung. Die notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die bei Versiegelungen stets nachgewiesen werden müssen, sollen sowohl im Plangebiet selbst als auch im Bereich des Klingerhufs erfolgen.
Konzeptvergabe
Das Baugebiet soll verschiedenen Zielgruppen dienen. Familien mit Kindern sollen sich ebenso wohlfühlen wie Senior*innen und Alleinstehende. Die Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnraum garantiert, dass sich auch Geringverdiener Mieten leisten können.
Die Grundstücke im Gebiet sollen nach Konzeptvergabe, sprich zuvor festgelegten Kriterien, erfolgen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Vergabe nach Höchstpreisgebot. Wichtig sein werden u.a. Aspekte von Nachhaltigkeit beim Bauen sowie soziale Kriterien.
Interessentenliste
Wer sich für einen Neubau oder eine Wohnung im Zukunftsquartier interessiert, kann sich auf eine Interessentenliste bei NRW.URBAN setzen lassen. Dies gilt für Privatleute und Investoren gleichermaßen. Die Interessenten werden informiert, sobald das Verfahren fortgeschritten ist und Bewerbungen nach Konzeptvergabe möglich sind. Kontakt: jonas.schwarz@nrw-urban.de