Geldernsche Straße ist von regionaler Verkehrsbedeutung
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Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat im Ortsteil Rayen die Verkehrssituation an der Geldernschen Straße geprüft. Das geschah im Auftrag der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die Mitarbeiter der Verwaltung und insbesondere Bürgermeister Harald Lenßen wurden in vielen persönlichen Gesprächen mit Anwohnern immer wieder auf die Lärmbelästigung und das starke Verkehrsaufkommen in Rayen hingewiesen.
Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor. Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die Verkehrsbelastung gibt es allerdings nicht. Die Geldernsche Straße dient mit ihrer regionalen Verkehrsbedeutung als Hauptverkehrsstraße dem innerörtlichen und durchgehenden Verkehr. Sie hat jedoch innerhalb der Ortsdurchfahrt Rayen auch Erschließungscharakter. Daher wurde die Ortsdurchfahrt im Jahr 2004 komplett saniert. Unter anderem wurden separate Radwege und Querungshilfen für die Fußgänger gebaut.
Der Kfz- und Schwerlastverkehr haben nach den jetzigen Prüfergebnissen zwar leicht zugenommen, die Verkehrsbelastung der Strecke liegt jedoch innerhalb der zulässigen Richtwerte. Aus Sicht des Landesbetriebes sind weitere verkehrsregelnde Maßnahmen daher nicht begründet. Auch die Lärmbelastung überschreitet nach der maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinie für den Straßenverkehr keine Grenzwerte: Die von Straßen.NRW durchgeführte lärmtechnische Berechnung kam zu dem Ergebnis, dass der höchste Beurteilungspegel bei 69 dB(A) tagsüber und bei 62 dB(A) nachts liegt. Danach sind die Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen aus lärmtechnischer Sicht ebenso nicht gegeben.
Nach Mitteilung von Straßen.NRW haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger jedoch die Möglichkeit, bei Landesbetrieb als Straßenbaulastträger der Geldernschen Straße einen Antrag auf Zuschüsse zu sogenannten passiven Lärmschutzmaßnahmen zu stellen. Eine solche Maßnahme kann etwa der Einbau von schallisolierenden Fenstern sein. Positiv für Antragsteller: Die geltenden Vorschriften beinhalten deutlich geringere Grenzwerte. Dabei darf der Verkehrslärm die Lautstärke von 67 dB (A) tagsüber und 57 dB(A) nachts nicht überschreiten. Auf etwaige Lärmsanierungsmaßnahmen besteht jedoch kein Rechtsanspruch; eine Förderung ist nach Aussage des Landesbetriebes nur nach Dringlichkeit und im Rahmen der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel möglich.
Ansprechpartner für die Antragstellung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Postfach 101027 in 41010 Mönchengladbach; Telefon: 02161–40 90. (hwp)