Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) hier: Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung, Gebiet Niederberg südl. Fritz-Baum-Allee
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung einer Leitungstrasse für eine unterirdische Fernwärmeleitung der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH mit einem beidseiteigen Schutzstreifen von 1,50 m. In dem Bereich hat es bereits vorher eine unterirdische Fermwärmetrasse gegeben, die ursprünglich der RWE Energiedienstleistung GmbH gehörte. Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH hat die Leitung im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen neu verlegt. Die Leitung verläuft nun unmittelbar südlich der Fritz-Baum-Allee. In Reaktion auf den Verlauf der neuen Leitungstrasse sollen auch die durch Baugrenze definierten überbaubaren Grundstücksflächen angepasst werden. Der bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte Leitungsverlauf kann zukünftig entfallen. Die Fläche der Leitungstrasse kann als Stellplatz- und Lagerfläche genutzt werden.
Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit dem Entwurf der Begründung in der Zeit
vom 26.05.2015 bis 08.06.2015
im Rathaus, Hans-Böckler-Str. 26 in Neukirchen-Vluyn, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgehängt.
Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Der Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanverfahrens ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.