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FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und den Außenstellen ab Montag, 13. Dezember

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Die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn informiert darüber, dass zum weiteren Schutz der Mitarbeitenden ab kommenden Montag, 13. Dezember 2021, beim Betreten des Rathauses und der Außenstellen (z. B. Baubetriebshof) das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend vorgegeben wird.

Lediglich in der Stadtbücherei gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht. Hier gelten die 2G-Regeln (geimpft oder genesen).

Für Bürgerinnen und Bürger, die keine FFP2-Maske besitzen, wird im Foyer ein DRK-Schutzautomat aufgestellt. Hierüber können u.a. die FFP2-Masken käuflich erworben werden. Am Automaten kann mit Bargeld oder auch kontaktlos mit Karte bezahlt werden.

Erinnerung: Das Bürgerbüro bleibt am Montag, 13. Dezember, wegen der Inbetriebnahme einer neuen Software für das Einwohnermeldewesen geschlossen!

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